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Ralf Weischenberg
Leiter Finanz- und Rechnungswesen
Runners Point Warenhandelsgesellschaft mbH
www.runnerspoint.de


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AfA (Absetzung für Abnutzung)

Ist das steuerrechtliche Gegenstück zur handelsrechtlichen (planmäßigen) Abschreibung. Eine Abschreibung ist die Verteilung der Anschaffungskosten und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens auf die Jahre der voraussichtlichen, betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Im Rahmen der Ermittlung seiner Einkünfte kann der Steuerpflichtige die AfA als Betriebsausgaben (§ 4 IV EStG) bzw. Werbungskosten (§ 9 I Nr. 7 EStG) abziehen. 
 

Begriffe mit A:
Abschreibungen
Abschreibungsmethoden
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Altdatenübernahme
Anlagenbuchhaltung
Anlagengitter
Anlagenspiegel
Anlagevermögen
Anzahlungsautomatik
Asset-Management
Auslandszahlungsverkehr
Automatischer Buchungsbeleg