Software für Finanzbuchhaltung
 

Golf House

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"Wer oben mitspielen will, braucht eine hervorragende Ausstattung. Wir sind von FibuNet begeistert - sowohl das Programm selbst als auch den erstklassigen Service betreffend."

Gerd Bange
Personal- und Organisationsleiter
Golf House Direktversand GmbH
www.golfhouse.de


 
 

 

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Wissenswertes

Best of Breed

http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenssoftware

In der Realität sind Unternehmensanforderungen oft so komplex und spezifisch, dass für verschiedene Teilbereiche des Unternehmens mehrere unterschiedliche Anwendungen notwendig sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die „Best-of-Breed“-Strategie empfiehlt für jeden der Teilbereiche die jeweils beste Anwendung zu wählen, weil das spezifische Know-how ihres Anbieters in der Regel erheblich tiefer ist als das eines generalistischen Unternehmens. Die Integration der einzelnen Anwendungen bzw. Teilbereiche wird mit Hilfe von speziell für die gewählte Kombination von Einzellösungen entwickelten Schnittstellen erreicht.

Der Einsatz von heterogenen Systemen ist jedoch auch mit Nachteilen verbunden:

  • Wartungskosten der einzelnen Systeme
  • systemspezifisches Fachwissen zur Betreuung der Anwender
  • Administrationsaufwand der Server-Farm
  • Kosten für Systemintegration (bis zu 80% des IT-Budgets)
  • Schnittstellenproblematik

Die TCO- und ROI-Rechnungen zeigen klar auf, dass die Spezialisten auf Ihrem Gebiet eine extrem viel schnellere Implementierungsphase als Generalisten haben und dadurch einfach erheblich wirtschaftlicher sind. Generalisten machen sich meistens „unabkömmlich“ und erzeugen so einen sehr hohe Kosten der Implementierung. Hierbei ist eine Trennung der Kosten auf Applikationen im Falle eines RFC (ITIL – Request for Change) kaum möglich.

Wer kauft was?

  • Innovative Entscheider in der Regel Best of Breed
  • Konservative Entscheider in der Regel Generalisten

Dreiste Prüfer stoppen

impulse 06/2005, Seite 92 und 94

Finanzbeamte blicken jetzt ungeniert in intime Firmen- und Privatdaten. Wie sich Firmenchefs gegen zu viel Schnüffelei wappnen.

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Bilanzsteuerliche Beurteilung von Aufwendungen für ein neues Softwaresystem

OFD Chemnitz, Verfügung vom 28.07.2005, Az. S 2172 - 14/8 - St 21

Bei Betriebsprüfungen führte die Frage, auf wie viele Jahre ein neues Softwaresystem abgeschrieben werden muss, stets zu heftigen Kontroversen zwischen Prüfern und Unternehmen. Doch nun zeichnet sich eine für beide Seiten
einvernehmliche Lösung ab.
„Die obersten Finanzbehörden haben entschieden, dass für betriebswirtschaftliche Softwaresysteme grundsätzlich eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde zu legen ist“, so die Aussage einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Chemnitz.
Damit greifen die Beamten dieser Oberfinanzdirektion dem zu dieser Frage in Kürze ergehenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums vor. Bevor das Schreiben des BMF jedoch erlassen wird, sollen alle Verbände noch Gelegenheit haben, Zweifel und Anregungen anzumelden.

Quelle: Haufe Newsletter 07.10.2005

Erste Entscheidung zur EDV-Außenprüfung

Eine mittelständische Bank hatte ihre Buchführung auf EDV-Basis eingerichtet. 2004 führte das Finanzamt eine Außen­prüfung durch und verlangte die Vorlage der Sachkonten auf einem Datenträger(CD-ROM).
Die Bank hielt dies nicht für erforderlich und war der Ansicht, dass eine Vorlage der Konten in Papierform für sie weniger belastend sei. Da sich das Finanzamt hiermit nicht zufrieden gab, klagte die Bank vor dem Finanzgericht.
Die Finanzrichter mussten sich erst­mals zu der ab 2002 geltenden Vorschrift (§ 147 Abs. 6AO) der EDV-Außenprüfung äußern.
Die Richter stellten sich auf die Seite des Finanzamts.

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Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verlages Praktisches Wissen GmbH, Offenburg
bilanz & buchhaltung (b&b) Heft 7-8/2005, Seite 246

 

Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.

Selbständige Bilanzbuchhalter/-innen profitieren von der Lockerung beim Berufsrecht der Steuerberater

"Nach jahrelangem Ringen mussten die Steuerberater ihre  Blockadehaltung aufgeben und § 7 ihrer Berufsordnung jetzt auf  Druck des Bundeskartellamtes ändern. Das Einschalten der  obersten Wettbewerbshüter durch den Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) in Bonn hat somit
Erfolg gehabt [siehe hierzu v. Schubert, BC 10/2004, S. 225 ff., Red.]. Das von der Rechtsprechung und dem Bundesfinanzministerium schon seit 1997 als rechtswidrig anerkannte Verbot der Beschäftigung von Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten als freie Mitarbeiter von Steuerberatern wurde nun endlich
aufgehoben. Rund 20.000 selbständige Bilanzbuchhalter/-innen haben jetzt die Chance, legal als freie Mitarbeiter/-innen für einen Steuerberater tätig zu werden."...

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Veröffentlicht in ,BC', Heft 2/2005, "Selbständige Bilanzbuchhalter/-innen profitieren von der Lockerung beim Berufsrecht der Steuerberater", Seite 45 bis 46 mit freundlicher Genehmigung der BC-Redaktion, Verlag C.H. Beck, München
(www.bvbc.de)

Totalüberwachung des Zahlungsverkehrs

Der geräuschlose Tod des Bankgeheimnisses

von Thomas Hillenbrand SPIEGEL ONLINE - 18. November 2004, 11:43
"Am 1. April 2005 löst sich das Bankgeheimnis in Luft auf. Mit einem weitreichenden Gesetz hat Finanzminister Hans Eichel dafür gesorgt, dass Fiskus, Sozialbehörden und Arbeitsämter die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers ausschnüffeln dürfen - ohne Anfangsverdacht, ohne richterliche Erlaubnis und ohne dass die Betroffenen je davon erfahren."

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Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Brief vom Bundesministerium der Finanzen vom 28. Juli 2003 an die Audicon GmbH

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