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"Das Handling mit FibuNet ist sehr einfach und komfortabel - von den Eingabemasken über das Zahlungsclearing bis zu den Suchfunktionen. Darüber hinaus bringt FibuNet viel Transparenz - detailliert und tagesaktuell."

Herr Carsten Wiegers
Leiter Buchhaltung
Willy Tiedtke (GmbH & Co.) KG

www.willytiedtke.de


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Wissenswertes

E-Bilanz: Keine zwingenden Vorschriften für das Wirtschaftsjahr 2012

Klarheit und Rechtssicherheit ergibt sich für alle Beteiligten aus dem finalen BMF-Anwendungsschreiben zu § 5b EStG vom 28.09.2011.
Laut Nichtbeanstandungsregelung können danach die Steuerbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2012 wie bisher in Papierform abgegeben werden.

Elektronische Übermittlung ab 31.12.2013 oder später

Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 (Bilanzstichtag 31.12.2013) sollte die Steuerbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form übermittelt werden, damit es zu keinen Beanstandungen seitens der Steuerbehörden kommt. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr (2013/2014) kann dies entsprechend später erfolgen. Für Betriebsstätten, steuerbefreite Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art gilt die Nichtbeanstandungsregelung für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2014, so dass hier eine elektronische Übermittlung erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 zwingend erforderlich ist.

Ab wann und wie sollte sich die Buchhaltung vorbereiten?

Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind ab 31.12.2013 in Form eines von der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Datensatzes zu übermitteln. Die Übertragung muss standardisiert in Form eines XBRL-Datensatzes erfolgen. Die Struktur des XBRL-Datensatzes wird durch eine steuerliche XBRL-Taxonomie definiert, die auf der HGB-Taxonomie basiert.

Es kann erforderlich werden, dass Sie neue Sachkonten für Zwecke der E-Bilanz anlegen müssen. Um ab 1.1.2013  E-Bilanz-konform buchen zu können, sollten Sie sich noch in 2012 mit den Anforderungen der E-Bilanz auseinandersetzen und die notwendigen Anpassungen in Ihrem Rechnungswesen vornehmen.

Wie unterstützt Sie FibuNet bei der E-Bilanz?

FibuNet stellt Ihnen zeitnah ein integriertes Modul zur Erstellung der Bilanz gemäß den Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung. Dies umfasst beispielsweise einen einfachen Zuordnungsprozess der bestehenden Konten zu der steuerlichen XBRL-Taxonomie als auch die spätere Übermittlung der Daten an die Finanzbehörde. Ziel ist eine möglichst effiziente und sichere Abarbeitung der einzelnen Schritte auf dem Weg zur E-Bilanz. Unterstützend wird FibuNet ab Mitte 2012 Workshops zu diesem Thema anbieten.

Endgültiges BMF-Schreiben vom 28.09.2011... hier downloaden

Ich möchte mehr über die XBRL-Taxonomie erfahren... eSteuer.de und XBRL Deutschland e.V.

Ich möchte einen Beratungstermin vereinbaren…hier klicken

Best of Breed

http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenssoftware

In der Realität sind Unternehmensanforderungen oft so komplex und spezifisch, dass für verschiedene Teilbereiche des Unternehmens mehrere unterschiedliche Anwendungen notwendig sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die „Best-of-Breed“-Strategie empfiehlt für jeden der Teilbereiche die jeweils beste Anwendung zu wählen, weil das spezifische Know-how ihres Anbieters in der Regel erheblich tiefer ist als das eines generalistischen Unternehmens. Die Integration der einzelnen Anwendungen bzw. Teilbereiche wird mit Hilfe von speziell für die gewählte Kombination von Einzellösungen entwickelten Schnittstellen erreicht.

Der Einsatz von heterogenen Systemen ist jedoch auch mit Nachteilen verbunden:

  • Wartungskosten der einzelnen Systeme
  • systemspezifisches Fachwissen zur Betreuung der Anwender
  • Administrationsaufwand der Server-Farm
  • Kosten für Systemintegration (bis zu 80% des IT-Budgets)
  • Schnittstellenproblematik

Die TCO- und ROI-Rechnungen zeigen klar auf, dass die Spezialisten auf Ihrem Gebiet eine extrem viel schnellere Implementierungsphase als Generalisten haben und dadurch einfach erheblich wirtschaftlicher sind. Generalisten machen sich meistens „unabkömmlich“ und erzeugen so einen sehr hohe Kosten der Implementierung. Hierbei ist eine Trennung der Kosten auf Applikationen im Falle eines RFC (ITIL – Request for Change) kaum möglich.

Wer kauft was?

  • Innovative Entscheider in der Regel Best of Breed
  • Konservative Entscheider in der Regel Generalisten

Dreiste Prüfer stoppen

impulse 06/2005, Seite 92 und 94

Finanzbeamte blicken jetzt ungeniert in intime Firmen- und Privatdaten. Wie sich Firmenchefs gegen zu viel Schnüffelei wappnen.

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Bilanzsteuerliche Beurteilung von Aufwendungen für ein neues Softwaresystem

OFD Chemnitz, Verfügung vom 28.07.2005, Az. S 2172 - 14/8 - St 21

Bei Betriebsprüfungen führte die Frage, auf wie viele Jahre ein neues Softwaresystem abgeschrieben werden muss, stets zu heftigen Kontroversen zwischen Prüfern und Unternehmen. Doch nun zeichnet sich eine für beide Seiten
einvernehmliche Lösung ab.
„Die obersten Finanzbehörden haben entschieden, dass für betriebswirtschaftliche Softwaresysteme grundsätzlich eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde zu legen ist“, so die Aussage einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Chemnitz.
Damit greifen die Beamten dieser Oberfinanzdirektion dem zu dieser Frage in Kürze ergehenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums vor. Bevor das Schreiben des BMF jedoch erlassen wird, sollen alle Verbände noch Gelegenheit haben, Zweifel und Anregungen anzumelden.

Quelle: Haufe Newsletter 07.10.2005

Erste Entscheidung zur EDV-Außenprüfung

Eine mittelständische Bank hatte ihre Buchführung auf EDV-Basis eingerichtet. 2004 führte das Finanzamt eine Außen­prüfung durch und verlangte die Vorlage der Sachkonten auf einem Datenträger(CD-ROM).
Die Bank hielt dies nicht für erforderlich und war der Ansicht, dass eine Vorlage der Konten in Papierform für sie weniger belastend sei. Da sich das Finanzamt hiermit nicht zufrieden gab, klagte die Bank vor dem Finanzgericht.
Die Finanzrichter mussten sich erst­mals zu der ab 2002 geltenden Vorschrift (§ 147 Abs. 6AO) der EDV-Außenprüfung äußern.
Die Richter stellten sich auf die Seite des Finanzamts.

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Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verlages Praktisches Wissen GmbH, Offenburg
bilanz & buchhaltung (b&b) Heft 7-8/2005, Seite 246

 

Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.

Selbständige Bilanzbuchhalter/-innen profitieren von der Lockerung beim Berufsrecht der Steuerberater

"Nach jahrelangem Ringen mussten die Steuerberater ihre  Blockadehaltung aufgeben und § 7 ihrer Berufsordnung jetzt auf  Druck des Bundeskartellamtes ändern. Das Einschalten der  obersten Wettbewerbshüter durch den Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) in Bonn hat somit
Erfolg gehabt [siehe hierzu v. Schubert, BC 10/2004, S. 225 ff., Red.]. Das von der Rechtsprechung und dem Bundesfinanzministerium schon seit 1997 als rechtswidrig anerkannte Verbot der Beschäftigung von Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten als freie Mitarbeiter von Steuerberatern wurde nun endlich
aufgehoben. Rund 20.000 selbständige Bilanzbuchhalter/-innen haben jetzt die Chance, legal als freie Mitarbeiter/-innen für einen Steuerberater tätig zu werden."...

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Veröffentlicht in ,BC', Heft 2/2005, "Selbständige Bilanzbuchhalter/-innen profitieren von der Lockerung beim Berufsrecht der Steuerberater", Seite 45 bis 46 mit freundlicher Genehmigung der BC-Redaktion, Verlag C.H. Beck, München
(www.bvbc.de)

Totalüberwachung des Zahlungsverkehrs

Der geräuschlose Tod des Bankgeheimnisses

von Thomas Hillenbrand SPIEGEL ONLINE - 18. November 2004, 11:43
"Am 1. April 2005 löst sich das Bankgeheimnis in Luft auf. Mit einem weitreichenden Gesetz hat Finanzminister Hans Eichel dafür gesorgt, dass Fiskus, Sozialbehörden und Arbeitsämter die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers ausschnüffeln dürfen - ohne Anfangsverdacht, ohne richterliche Erlaubnis und ohne dass die Betroffenen je davon erfahren."

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Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Brief vom Bundesministerium der Finanzen vom 28. Juli 2003 an die Audicon GmbH

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