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WissenswertesE-Bilanz: Keine zwingenden Vorschriften für das Wirtschaftsjahr 2012Klarheit und Rechtssicherheit ergibt sich für alle Beteiligten aus dem finalen BMF-Anwendungsschreiben zu § 5b EStG vom 28.09.2011. Elektronische Übermittlung ab 31.12.2013 oder später Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 (Bilanzstichtag 31.12.2013) sollte die Steuerbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form übermittelt werden, damit es zu keinen Beanstandungen seitens der Steuerbehörden kommt. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr (2013/2014) kann dies entsprechend später erfolgen. Für Betriebsstätten, steuerbefreite Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art gilt die Nichtbeanstandungsregelung für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2014, so dass hier eine elektronische Übermittlung erst ab dem Wirtschaftsjahr 2015 zwingend erforderlich ist. Ab wann und wie sollte sich die Buchhaltung vorbereiten? Der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung sind ab 31.12.2013 in Form eines von der Finanzverwaltung vorgeschriebenen Datensatzes zu übermitteln. Die Übertragung muss standardisiert in Form eines XBRL-Datensatzes erfolgen. Die Struktur des XBRL-Datensatzes wird durch eine steuerliche XBRL-Taxonomie definiert, die auf der HGB-Taxonomie basiert. Es kann erforderlich werden, dass Sie neue Sachkonten für Zwecke der E-Bilanz anlegen müssen. Um ab 1.1.2013 E-Bilanz-konform buchen zu können, sollten Sie sich noch in 2012 mit den Anforderungen der E-Bilanz auseinandersetzen und die notwendigen Anpassungen in Ihrem Rechnungswesen vornehmen. Wie unterstützt Sie FibuNet bei der E-Bilanz? FibuNet stellt Ihnen zeitnah ein integriertes Modul zur Erstellung der Bilanz gemäß den Anforderungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Verfügung. Dies umfasst beispielsweise einen einfachen Zuordnungsprozess der bestehenden Konten zu der steuerlichen XBRL-Taxonomie als auch die spätere Übermittlung der Daten an die Finanzbehörde. Ziel ist eine möglichst effiziente und sichere Abarbeitung der einzelnen Schritte auf dem Weg zur E-Bilanz. Unterstützend wird FibuNet ab Mitte 2012 Workshops zu diesem Thema anbieten. Endgültiges BMF-Schreiben vom 28.09.2011... hier downloaden Ich möchte mehr über die XBRL-Taxonomie erfahren... eSteuer.de und XBRL Deutschland e.V. Ich möchte einen Beratungstermin vereinbaren…hier klicken Best of Breedhttp://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmenssoftware In der Realität sind Unternehmensanforderungen oft so komplex und spezifisch, dass für verschiedene Teilbereiche des Unternehmens mehrere unterschiedliche Anwendungen notwendig sind, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die „Best-of-Breed“-Strategie empfiehlt für jeden der Teilbereiche die jeweils beste Anwendung zu wählen, weil das spezifische Know-how ihres Anbieters in der Regel erheblich tiefer ist als das eines generalistischen Unternehmens. Die Integration der einzelnen Anwendungen bzw. Teilbereiche wird mit Hilfe von speziell für die gewählte Kombination von Einzellösungen entwickelten Schnittstellen erreicht. Der Einsatz von heterogenen Systemen ist jedoch auch mit Nachteilen verbunden:
Die TCO- und ROI-Rechnungen zeigen klar auf, dass die Spezialisten auf Ihrem Gebiet eine extrem viel schnellere Implementierungsphase als Generalisten haben und dadurch einfach erheblich wirtschaftlicher sind. Generalisten machen sich meistens „unabkömmlich“ und erzeugen so einen sehr hohe Kosten der Implementierung. Hierbei ist eine Trennung der Kosten auf Applikationen im Falle eines RFC (ITIL – Request for Change) kaum möglich. Wer kauft was?
Dreiste Prüfer stoppenimpulse 06/2005, Seite 92 und 94 Finanzbeamte blicken jetzt ungeniert in intime Firmen- und Privatdaten. Wie sich Firmenchefs gegen zu viel Schnüffelei wappnen. Bilanzsteuerliche Beurteilung von Aufwendungen für ein neues SoftwaresystemOFD Chemnitz, Verfügung vom 28.07.2005, Az. S 2172 - 14/8 - St 21 Bei Betriebsprüfungen führte die Frage, auf wie viele Jahre ein neues Softwaresystem abgeschrieben werden muss, stets zu heftigen Kontroversen zwischen Prüfern und Unternehmen. Doch nun zeichnet sich eine für beide Seiten Quelle: Haufe Newsletter 07.10.2005 Erste Entscheidung zur EDV-Außenprüfung![]() Eine mittelständische Bank hatte ihre Buchführung auf EDV-Basis eingerichtet. 2004 führte das Finanzamt eine Außenprüfung durch und verlangte die Vorlage der Sachkonten auf einem Datenträger(CD-ROM). Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verlages Praktisches Wissen GmbH, Offenburg
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.Selbständige Bilanzbuchhalter/-innen profitieren von der Lockerung beim Berufsrecht der Steuerberater "Nach jahrelangem Ringen mussten die Steuerberater ihre Blockadehaltung aufgeben und § 7 ihrer Berufsordnung jetzt auf Druck des Bundeskartellamtes ändern. Das Einschalten der obersten Wettbewerbshüter durch den Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) in Bonn hat somit Veröffentlicht in ,BC', Heft 2/2005, "Selbständige Bilanzbuchhalter/-innen profitieren von der Lockerung beim Berufsrecht der Steuerberater", Seite 45 bis 46 mit freundlicher Genehmigung der BC-Redaktion, Verlag C.H. Beck, München Totalüberwachung des ZahlungsverkehrsDer geräuschlose Tod des Bankgeheimnisses von Thomas Hillenbrand SPIEGEL ONLINE - 18. November 2004, 11:43 Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)Brief vom Bundesministerium der Finanzen vom 28. Juli 2003 an die Audicon GmbH |








