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GDPdU-Softwarebescheinigung![]() GDPdU-Softwarebescheinigung für FibuNetFibuNet hat am 23.01.2004 die Softwarebescheinigung erhalten, dass die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen zu 100% erfüllt werden. Damit können Sie beruhigt einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt entgegen sehen. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) |

