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Alexandra von Ahnen

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Aufbewahrungsfristen bei elektronischen Kontoauszügen

Das BMF hat jüngst elektronische Kontoauszüge als Buchungsbelege anerkannt, wenn sie bei Eingang vom Steuerpflichtigen auf seine Richtigkeit geprüft werden und dieses Vorgehen dokumentiert wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufbewahrungsdauer der Daten zu den elektronischen Kontoauszügen von zehn Jahren auch in Fällen des Bankwechsels gelten muss.

Von der Deutsche Kreditwirtschaft Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. wurde als zusätzliche Sicherheit angeboten, dass die Kunden innerhalb der Aufbewahrungsfristen für ihre elektronischen Kontoauszüge zu jedem Zeitpunkt eine Zweitschrift erhalten können.

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http://www.elektronische-steuerpruefung.de/bmf/schreiben-aufbewahrungspflichten-elektronische-kontoauszuege.htm