Neue Datenschutz-Grundverordnung DSGVO – FibuNet-Kunden sollten Vereinbarung zustimmen
Ab 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten. Damit werden die Regeln zur Nutzung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Institutionen EU-weit vereinheitlicht. Mit der Verordnung soll zum einen der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden und zum anderen der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
FibuNet hat zeitnah reagiert und allen Kunden, die Supportleistungen in Anspruch nehmen, Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO zugesendet.
Wir empfehlen allen Kunden, die uns noch keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unterschrieben zurückgesendet haben, dieses zügig nachzuholen. Denn entsprechend der DSGVO darf in Fällen, in denen es keine Vereinbarung gibt, die FibuNet GmbH keine personenbezogenen Daten mehr zur Auftragsdatenverarbeitung von Kunden entgegennehmen. Dazu zählt übrigens auch der Zugriff via TeamViewer.