Neues aus der Rechtsprechung: Hersteller manipulierter Kassensysteme haftet für hinterzogene Steuern
In einem Eilverfahren hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, für die Steuern haftet, die ein Kunde (im konkreten Fall der Inhaber eines Eiscafés) hinterzogen hat (rund 1,6 Mio. Euro).
Bei einer Außen- und Steuerfahndungsprüfung bei dem Inhaber des Eiscafés wurden Manipulationen an den im Kassensystem erfassten Daten festgestellt, die zu einer erheblichen Minderung der tatsächlich erzielten Umsätze führten. Das LG Koblenz verurteilte besagten Inhaber wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
In dem Steuerstrafverfahren hatte der Inhaber des Eiscafés die Manipulationen in vollem Umfang eingeräumt und angegeben, der Geschäftsführer des Kassenlieferanten habe ihm das Kassensystem verkauft und ihn auch in die Benutzung der Manipulationssoftware eingewiesen. Dabei sei ihm versichert worden, die Software könne völlig risikolos eingesetzt werden.
Anschließend wurde gegen den Geschäftsführer des Kassen-Lieferanten ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet. Ebenso wurde er für die Steuerrückstände des Eiscafé-Betreibers in Haftung genommen, weil dieser die hinterzogenen Beträge nicht entrichtet hatte.
Begründung: Der Geschäftsführer des Kassenlieferanten habe dem Eiscafé-Betreiber das System mit dem Wissen verkauft, welche Möglichkeiten es biete, und mit dem Ziel, eine Steuerverkürzung zu ermöglichen. Das Kassensystem wurde dabei ausdrücklich als völlig risikoloses Instrument zur Verkürzung von Steuern angeboten. Letztlich handle es sich hierbei um eine vorsätzliche Beteiligung an einer fremden Steuerhinterziehung.
Die Quelle und den vollständigen Text finden Sie unter:
http://elektronische-steuerpruefung.de/rechtspr/finanzgericht-rheinland-pfalz-2015-01-07.htm