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Umsatzsteuer-Sonderprüfung brachte 1,37 Mrd. Euro Mehrergebnis in 2020

Laut Bundesfinanzministerium haben die im Jahr 2020 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,37 Mrd. Euro geführt. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen im Rahmen allgemeiner Betriebsprüfungen oder im Rahmen der Steuerfahndung wurden hierbei nicht einmal berücksichtigt.

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2020 wurden 65.971 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.630 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt. Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 40 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rd. 0,84 Mio. Euro.

Bei tiefergehendem Interesse finden Sie Informationen auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/WEB/DE/Themen/themen.html