Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung ist ein zentraler Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung. Kernzweck ist die Erfassung und Verwaltung der Vermögensgegenstände des Anlagenvermögens, wozu auch deren Entwicklung im Geschäftsverlauf aufgrund von Zugängen, Abgängen, Wertzuwächsen oder Wertverlusten gehört.

 

1. Anlagenbuchhaltung als Teilbereich der Finanzbuchhaltung

Aufgabe der Anlagenbuchhaltung ist die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen des Anlagevermögens (gem. §247 HGB) sowie die Ermittlung und Buchung der Abschreibungen. Dafür werden die handels- und steuerrechtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Abschreibungen, Zuschreibungen und Restwerte für die häufig große Zahl langlebiger Anlagegüter erfasst und in der Buchführung auf Sammelkonten zusammengefasst. Alle Wertänderungen für Fahrzeuge werden beispielsweise auf dem Konto Fuhrpark erfasst.

Für jeden eigenständig genutzten Gegenstand wird eine gesonderte Anlagekartei geführt, die alle relevanten Angaben wie Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und Nutzungsdauer enthält. Die manuell oder elektronisch geführte Anlagekartei ist ein Nebenbuch der Buchführung und ist Grundlage für die vollständige Erfassung des Anlagevermögens im Inventar bzw. für die Inventur.

Mithilfe der Anlagenkartei werden die materiellen Anlagengegenstände von immateriellen Werten getrennt. Ebenso werden zu aktivierende Großreparaturen einzeln erfasst. Bei geringwertigen Anlagegütern ist eine Zusammenfassung nach Gruppen zulässig.

 

2. Anlagenbuchhaltung als Teilbereich der Kosten- und Leistungsrechnung

Nach den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten sind gesonderte Anlagenaufzeichnungen vorgeschrieben. Kernaufgabe der Anlagenbuchhaltung in der Kosten- und Leistungsrechnung ist die kalkulatorische Berücksichtigung des „Werteverzehrs“ bei der Produktherstellung bzw. bei der Erbringung von Leistungen. Ebenso die kalkulatorische Berücksichtigung von Finanzierungskosten für das betrieblich notwendige Vermögen. Dazu sind dann u.a. folgende Aufgaben erforderlich:

  • Die Ermittlung des betriebsnotwendigen Vermögens
  • Die Aufteilung des betriebsnotwendigen Vermögens auf die verschiedenen Abrechnungsbereiche
  • Errechnung der kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Restwerte
  • Die Schaffung von Unterlagen für die Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen

 

3. Softwareprogramme zur Unterstützung für die Anlagenbuchhaltung

Ein professionelles Programm für Anlagenbuchhaltung sollte durch einen hohen Automatisierungsgrad auf allen Ebenen die Arbeit vereinfachen sowie flexibel und auf einfache Art exakte Berechnungen und Auswertungen für die Buchhaltung und die Kostenrechnung unterstützen. Ebenso muss das Programm die Daten für die Buchhaltung und den Jahresabschluss gesetzeskonform ermitteln und aufbereiten. Zu den Leistungsanforderungen gehören darüber hinaus auszugsweise:

  • Integration in die Finanzbuchhaltungssoftware und Kostenrechnungssoftware
  • Führung der Anlagegüter auf steuerrechtlicher, handelsrechtlicher, kalkulatorischer Ebene
  • Erstellen des Anlagengitters (bzw. Anlagespiegels) für den Jahresabschluss nach § 268 HGB
  • Inventarverzeichnis/-karten, Lebenslaufakte, Versicherungsliste
  • Zeitabhängige Verteilung der Abschreibungen (AfA) auf Kostenstellen
  • Führungssätze für rationelles Erfassen von Buchungssätzen
  • Funktionen für die Behandlung von Anzahlung auf Anlagen im Bau
  • Funktionen für die Behandlung Sonderposten mit Rücklagenanteil
  • Vorentwickelte Berichte und Auswertungen für Inventarverzeichnis, Anlagenspiegel, Lebenslaufakte, Versicherungsliste
  • Einhaltung des Saldierungsverbotes
  • Automatische Korrektur der Anschaffungs-/Herstellkosten bei Skonto
  • Automatisches Buchen der Abschreibung, monatlich auf den Ebenen steuer-, handelsrechtlich, kalkulatorisch
  • Automatische Buchung von Restbuchwertgewinn/-verlust bei Abgang

Produktblatt  Anlagenbuchhaltung

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