Anlagengitter

Das Anlagengitter ist eine spezielle Aufgliederung des Anlagevermögens, das im Anhang zur Bilanz für Kapitalgesellschaften aufgestellt wird. Zweck ist es, einen Überblick über die Wertentwicklung der einzelnen Bilanzpositionen des Anlagevermögens, einschließlich erforderlicher Großreparaturen und Erweiterungsinvestitionen, zu geben. Die gesetzeskonforme Ermittlung der dafür erforderlichen Daten sowie die Erstellung des Anlagegitters erfolgt in der Anlagenbuchhaltung.

Das Anlagengitter ist nach §284, Abs. 3 HGB aufzustellen. Ausgehend von den gesamten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten werden Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie kumulierte Abschreibungen (Abschreibungen aus Vorjahren und des Geschäftsjahres) in ihrer gesamten Höhe aufgeführt.

Zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres sind gesondert folgende Angaben zu machen:

  • Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres
  • Im Laufe des Geschäftsjahres vorgenommende Abschreibungen
  • Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres.

Sind in die Herstellungskosten Zinsen für Fremdkapital einbezogen worden, ist für jeden Posten des Anlagevermögens anzugeben, welcher Betrag an Zinsen im Geschäftsjahr aktiviert worden ist.

Kleine Kapitalgesellschaften, sowie Personengesellschaften und Einzelunternehmer sind von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Anlagegitters befreit.

 

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