Alexandra von Ahnen

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Datenübermittlung für die elektronische Betriebsprüfung ist offiziell Pflicht

Mindestens alle vier Jahre sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, Arbeitgeber zu überprüfen, ob diese die Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß abführen. Dies erfolgt seit dem 01.01.2023 im Zuge einer elektronisch unterstützen Betriebsprüfung (euBP). Bei diesem Verfahren werden alle sozialversicherungsrelevanten Daten auf elektronischem Weg übermittelt.

Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Daten aus der Finanzbuchhaltung gilt offiziell ab dem 01.01.2025. Wie bislang, kann auf einen formlosen Befreiungsantrag des Arbeitsgebers hin die Bereitstellung prüfrelevanter Daten aus der Finanzbuchhaltung als PDF erfolgen. Spätestens jedoch ab dem 01.01.2027 ist die elektronische Übermittlung auch für Daten aus der Finanzbuchhaltung im vorgeschriebenen eXTra-Standard ausnahmslos verpflichtend.

Es ist gut zu wissen, dass Scopevisio FibuNet sich dieser Tatsache bewusst ist und wie im Falle bisheriger gesetzlicher Vorgaben zeitnah eine Lösung bereitstellen wird.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an fibunet@fibunet.de