Alexandra von Ahnen

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Status Quo der E-Rechnungen in Deutschland

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format (entsprechend der CEN-Norm EN 16931) ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Technisch erfüllen diese Erfordernisse die XRechnung-Formate sowie ZUGFeRD 2.x. Die E-Rechnungspflicht ist im B2B-Bereich in das im November 2023 verabschiedete Wachstumschancengesetz eingebettet und damit ab 2025 so gut wie gesetzt.

Damit einher geht die Einführung eines neuen Umsatzsteuer-Meldesystems, mit dem der anhaltende Umsatzsteuerbetrug bekämpt werden soll. Mit der Einführung des damit verbundenen, digitalen Meldesystems hat die Finanzverwaltung künftig zeitnah Kenntnis darüber, welcher Geschäftspartner welche Rechnung an wen in welcher Höhe gestellt hat und erspart sich damit Steuerprüfungen im Nachgang.

Was bedeutet das konkret für Sie? Ab 01.01.2025 haben Unternehmen eine Übergangszeit von zwei Jahren, um weiterhin Papierrechnungen zu versenden. Für Kleinunternehmen (unter 800TE-Vorjahresumsatz) gilt diese Frist für drei Jahre bis zum 31.12.2027. Wer bereits ab 01.01.25 vollständige elektronische Rechnungen verschicken möchte, kann dies tun – der Empfänger hat in diesem Fall die Verpflichtung zu ihrer Annahme. Für das geplante Meldesystem gibt es im Gesetzgebundungspaket noch keine Vorgaben. Mit einer schrittweisen Umsetzung ist jedoch spätestens ab 01.01.2028 zu rechnen.

Weitergehende Informationen zu dem Thema finden Sie unter folgendem Link https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/ERP-Software/status-quo.der-e-rechnung-in-deutschland.html