Alexandra von Ahnen

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USt.-Anpassungen in FibuNet leichtgemacht

Die Corona bedingte, vorrübergehende Senkung der Umsatzsteuer hatte FibuNet veranlasst, den neuen Lösungsansatz „Abweichende UStVA“ zu entwickeln, der unter dem Menüpunkt 1.4.5 zu finden ist. Unter diesem Menüpunkt wird nun ein Leistungsdatum eingetragen. Innerhalb dieses Datumsbereichs wird der definierte Steuerschlüssel mit dem hinterlegten Steuersatz verwendet.

Diese Lösung kam jetzt bei FibuNet-Kunden in der Schweiz zum Tragen. Dort wird zum 01.01.2024 der Mehrwertsteuer-Normalsatz auf 8,1 Prozent angehoben, der Sondersatz für Beherbergungen steigt auf 3,8 Prozent und für den reduzierten Satz werden neu 2,6 Prozent gelten. Dafür ist kein gesondertes Update erforderlich. Die Umsatzsteueränderungen lassen sich in FibuNet über den entsprechenden Menüpunkt 1.4.5 auf einfache und schnelle Art umsetzen. Auch in Luxemburg kommt es zum 01.01.2024 zu einer Umsatzsteueränderung. Der auf 16% reduzierte Satz zur Bekämpfung der Inflation wird wieder auf 17% angehoben.

Was tun, wenn Sie oder Tochtergesellschaften davon betroffen sind? Gern stellen wir Ihnen auf Anfrage Dokumentationen zu dem Thema zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über fibunet@fibunet.de