Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung ist das gebräuchlichste Abschreibungsverfahren (steuerrechtliche Regelmethode). Sie ist anwendbar auf alle beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter.

Bei der linearen Abschreibung erfolgt die Abschreibung in jedem Jahr der Nutzung eines Wirtschaftsgutes. Abschreibungsgrundlage sind dabei die Anschaffungs- bzw. die Herstellungskosten. Die Abschreibungsbeträge werden über die Nutzungsdauer gleich verteilt. Nach Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist der Buchwert gleich Null.

Bei Nutzung eines Wirtschaftsgutes über das Ende der Nutzungsdauer hinaus, ist dieses mit einem Erinnerungswert von 1 EUR in den Büchern weiterzuführen.

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