Einzelkosten

Einzelkosten bezeichnen in der Kostenrechnung die Kostenbestandteile, welche einem Bezugsobjekt (meist Kostenstelle oder Kostenträger) direkt zurechenbar sind. Beispiele für Einzelkosten sind Materialeinzelkosten (Werkstoffkosten) oder der Fertigungslohn. Zu den Einzelkosten zählen auch die Sondereinzelkosten, die sich allerdings meist nicht verursachungsgerecht einer Kostenträgereinheit zurechnen lassen, wie beispielsweise die Sondereinzelkosten der Fertigung, die z. B. die Kosten zur Entwicklung eines Prototyps des neuen Produktes sind. Das Gegenteil von Einzelkosten stellen die Gemeinkosten dar.

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