FIFO

FIFO ist die „fachsprachliche“ Abkürzung für First In – First Out. FIFO bezeichnet in der betrieblichen Praxis ein Verbrauchsfolgeverfahren, wonach die – von der Warte des Periodenendes gesehen – ältesten (=zuerst eingelagerten) Bestände auch nach Möglichkeit zuerst verbraucht werden sollten.

Neben FIFO gibt es im Bereich der Warenwirtschaft als alternatives Verbrauchsfolgeverfahren LIFO (=Last In – First Out), das bei der Entnahme von Schüttgütern, die auf Halden lagern, durch ein Silo auch erfüllt wird.

Der Unterschied zwischen FIFO- und LIFO-Verfahren ist für die Bestandsbewertung relevant. Handelsrechtlich sind sowohl das FIFO- als auch das LIFO-Verfahren für die Bilanzierung zulässig (§256 Satz 1 HGB). Da jedoch lediglich LIFO steuerrechtlich angewandt werden darf (§6 Absatz 1 Nr. 2a EStG) ist dieses Verfahren in der Praxis weiter verbreitet.

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