Finanzbuchhaltung (FiBu)

Die Finanzbuchhaltung (FiBu) ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens, in dem alle geschäftsbezogenen Vorgänge bzw. Geschäftsvorfälle erfasst und verbucht werden, die zur Ermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Bilanz notwendig sind. Dies hat nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB) zu erfolgen.

Die aus den entsprechenden Geschäftsvorfällen resultierenden Belege werden zu diesem Zwecke mit den Methoden der doppelten Buchführung sachlich und zeitlich geordnet, erfasst, auf Konten gebucht und dokumentiert. Am Ende einer Rechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr) werden die Konten abgeschlossen und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bzw. die Bilanz erstellt.

Die Buchführungspflicht ergibt sich aus §238 HGB sowie aus §140 der Abgabeordnung. Dabei zielt das Handelsgesetzbuch im Sinne des Gläubigerschutzes primär auf einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage ab. Im Gegensatz dazu geht es bei der Abgabeordnung vorrangig um eine möglichst exakte, d.h. gesetzeskonforme, Ermittlung der Steuerzahlungen.

Mit Hilfe von Software für Finanzbuchhaltung erfolgt im Unternehmen die Buchführung auf elektronischem Wege weitgehend DV-gestützt und in modernen Buchhaltungsprogrammen wie FibuNet in hohem Maße automatisiert. Für entsprechende Finanzbuchhaltungssoftware wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB) zu den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen  Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) weiterentwickelt.

Teilbereich der Finanzbuchhaltung sind auszugsweise:

Ergänzende Teilbereiche des Rechnungswesens sind die Anlagenbuchhaltung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung .

Produktblatt Finanzbuchhaltung

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