Herstellungskosten

Herstellungskosten sind nach §255 Abs. 2 HGB die für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, für dessen Erweiterung und für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung angefallenen Kosten.

Um die Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes zu ermitteln, bedient sich ein Unternehmen in der Regel seiner Kostenrechnung. Die Herstellungskosten enthalten jedoch nicht alle Kosten, die in die Herstellkosten der Kostenrechnung einbezogen werden. Kosten, die nicht auf geleistete oder zukünftige Anzahlungen zurückzuführen sind, werden nicht zu den Herstellungskosten gerechnet, womit beispielsweise auch alle kalkulatorischen Ansätze entfallen.

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