Jahresübernahme

Als Jahresübernahme bezeichnet man das Vortragen der Endbestände der Jahresabschlusskonten auf die Eröffnungsbilanzkonten des neuen Wirtschaftsjahres.

Sämtliche Erfolgskonten saldieren in der Schlussbilanz mit dem Jahresgewinn und sind mit Ablauf eines Wirtschaftsjahres über das Eigenkapital abgeschlossen. Da zu Jahresbeginn sämtliche Vermögenswerte und Schulden erhalten bleiben, sind vor dem Buchen der Geschäftsvorfälle lediglich die Bestandskonten vorzutragen.

Zum Vortrag wird aus buchungstechnischen Gründen eine Art Verrechnungsstelle benötigt, das sogenannte Eröffnungsbilanzkonto. Werden gegen dieses Konto sämtliche Bestände gebucht, so erscheint dort spiegelbildlich die Jahresabschlussbilanz.

 

Weitere Begriffe mit J