Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist für alle Kaufleute handelsrechtlich vorgeschrieben. Bestandteile sind die Bilanz sowie die Gewinn-und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich den Jahresabschluss durch Anhang und Lagebericht ergänzen. Der Jahresabschluss soll einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft geben (§149 AktG).

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