Periodenabgrenzung Vorsteuer

Als Periodenabgrenzung Vorsteuer bezeichnet man die Abgrenzung der Vorsteuer, wenn Lieferung bzw. Leistungserbringung und der damit verbundene Rechnungseingang in zwei unterschiedliche Buchungsperioden fallen, der Vorsteuerabzug jedoch betriebswirtschaftlich periodengerecht zugeordnet werden soll.

Laut Abschnitt 15.2. Umsatzsteueranwendungserlass (UstAE) ist ein Vorsteuerabzug dann möglich, wenn Umsatzsteuer für eine Lieferung oder Leistung gesondert in Rechnung gestellt wurde. Fallen Empfang der Leistung und Empfang der Rechnung zeitlich auseinander, so ist der Vorsteuerabzug für den Besteuerungszeitraum zulässig, in dem erstmalig beide Voraussetzungen erfüllt sind.

Betriebswirtschaftlich gehört der mit Rechnung für eine Lieferung verbundene Aufwand in die Buchungsperiode (Monat bzw. Jahr), in der die Lieferung auch erfolgt ist. Geht eine Rechnung jedoch erst ein, wenn eine neue Buchungsperiode bereits begonnen hat, darf die Vorsteuer erst in der neuen Buchungsperiode in Abzug gebracht werden. Wenn das Jahr oder der Monat bzgl. Lieferung und Rechnungseingang auseinanderfallen, muss die Vorsteuer in der aktuellen Buchungsperiode (Monat bzw. Jahr) abgegrenzt werden und in der folgenden Buchungsperiode abzugsfähig gebucht werden.

Systemunterstützung durch Buchhaltungssoftware

Professionelle Softwareanwendungen unterstützen die Periodenabgrenzung der Vorsteuer. Entsprechende Software kann beispielsweise prüfen, ob das erfasste Rechnungsdatum in einer späteren Buchungsperiode liegt und grenzt in einem solchen Fall die Vorsteuer in der Buchungsperiode automatisch als noch nicht abzugsfähig ab. Die Vorsteuer wird dann automatisch in der Buchungsperiode in Abzug gebracht, in der das erfasste Rechnungsdatum liegt.

Nähere Informationen zum Modul Periodenabgrenzung Vorsteuer der FibuNet Finanzbuchhaltung finden Sie unter:

https://www.fibunet.de/software/finanzbuchhaltung

 

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