Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer gehört zu den Verkehrssteuerarten. Der Begriff wird im allgemeinen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit „Mehrwertsteuer“ verwendet.

Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Entgelt berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Ertrag des Unternehmers. Sie beträgt 7 % (ermäßigter Steuersatz) oder 19 %. Von der Umsatzsteuer können Kleinunternehmer befreit werden. Zudem sind bestimmte Berufsgruppen (z.B. Ärzte) von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgeschlossen.

Von ihrem Charatker her kann die Umsatzsteuer mehrfach zugeordnet werden:

  • Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, weil Steuerschuldner (Zahlungsverpflichteter) und wirtschaftlich Belasteter nicht identisch sind.
  • Die Umsatzstuer ist eine Verkehrssteuer, weil sie durch den Austausch (Verkehr) von Leistungen ausgelöst wird.
  • Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist die Umsatzsteuer auch eine Verbrauchssteuer, weil sie dem die erworbene Leistung konsumierenden Endabnehmer belastet wird.

Unternehmer können die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, wenn sie die mit Umsatzsteuer belasteten Waren und Leistungen für betriebliche Zwecke einsetzen. Im Gegenzug sind Unternehmer jedoch verpflichtet auf ihre Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer zu erheben und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

Vom Ort des Umsatzes hängt ab,  ob die Umsatzsteuer überhaupt anfällt. Beim Export in ein anderes Land der EU wird keine Umsatzsteuer berechnet (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), wenn der gewerbliche Abnehmer im Empfängerland eine Umsatzbesteuerung mit dem Steuersatz des Ziellandes vornimmt. Das Erfüllen dieser Voraussetzung wird immer dann angenommen, wenn der Empfänger seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibt. Durch dieses Bestimmungslandprinzip wird die Besteuerung im Wege des innergemeinschaftlichen Erwerbs in das Empfängerland verlagert.

 

 

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