Umlaufvermögen

Zum Umlaufvermögen gehören in Geldgrößen bewertete Güter, die verarbeitet oder umgesetzt werden sollen, deren Bestand sich also durch Zu- und Abgänge häufig ändert. Sie befinden sich nur kurze Zeit im Unternehmen und dienen nicht, wie das Anlagevermögen, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb.

Zum Umlaufvermögen gehören:

  • Vorräte
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (Vermögen)
  • Wertpapiere, soweit sie zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve
    (Liquidität) bestimmt sind
  • Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben,
    Guthaben bei Kreditinstituten

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