Umsatzsteuer-Logik

Als Umsatzsteuer-Logik bezeichnet man den stufenartigen, logischen Aufbau der Umsatzsteuervorschriften laut Umsatzsteuergesetz, dem sich Geschäftsvorfälle von Unternehmen entsprechend korrekt zuordnen lassen, damit die Umsatzsteuer fehlerfrei berechnet wird. Die letztendliche Zuordnung erfolgt über Umsatzsteuer -Voranmeldekennzeichen, die für jeden Umsatz, der in der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu melden ist, sowie für abziehbare Vorsteuerbeträge fest definiert sind.

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen und selbständig Tätige sind gesetzlich verpflichtet, ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch über Elster abzuwickeln und die Umsatzsteuerzahllast nach der Voranmeldung zu entrichten. Die in Unternehmen eingesetzten, professionellen Buchhaltungsprogramme sollten im Regelfall diesen Prozess als Bestandteil des Monatsabschlusses auf Knopfdruck ausführen (siehe hierzu auch https://www.fibunet.de/software/finanzbuchhaltung).

Bereits bei der Erfassung von Geschäftsvorfällen sollten entsprechende Buchungen anhand der Umsatzsteuer-Logik auf Plausibilität geprüft werden, damit Fehler ggf. schon bei der Eingabe aufgedeckt werden und diese bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung an sich vermieden werden können. Zu diesem Zwecke werden Umsatzsteuer-Voranmeldekennzeichen in den Sachkonten hinterlegt und bei Verbuchung mit den Personenkonten verprobt. Klar definierte Zuweisungsregeln in Verbindung mit dem Steuersatz und der Steuerart (Umsatz- oder Vorsteuer) können verhindern, dass Konten, bei denen nicht ein zum betreffenden Geschäftsvorfall/ Steuersatz passendes Umsatzsteuer-Voranmeldekennzeichen hinterlegt ist, fälschlicherweise bebucht werden.

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