GoB

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder auch ordnungsgemäße Buchführung ist eine Norm zur Sicherung eines gesetzesentsprechenden Rechnungswesens. Der Jahresabschluss soll einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft geben (§149 AktG). Der Steuerpflichtige und ein sachverständiger Dritter müssen sich in dem Buchführungswerk ohne große Schwierigkeiten und in angemessener Zeit zuverlässig zurechtfinden können.

Weitere Begriffe mit G