GoBS

Die Bezeichnung GoBS steht für Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme. Bei den GoBS handelt es sich um Regeln für Buchführungen, die mit Hilfe von Datenverarbeitungssystemen erledigt werden. Diese wurden von der deutschen Finanzverwaltung durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 7. November 1995 aufgestellt.

In den GoBS wird die Behandlung aufbewahrungspflichtiger Daten und Belege in elektronischen Buchführungssystemen sowie in datensicheren Dokumentenmanagement- und revisionssicheren Archivsystemen geregelt. Die GoBS behandeln dabei auch Verfahrenstechniken wie Scannen und Datenübernahme. Ein wesentlicher Kernpunkt ist das sogenannte Interne Kontrollsystem (IKS). Die GoBS enthalten Vorgaben für die Verfahrensdokumentation, die zum Nachweis des ordnungsmäßigen Betriebs des Systems erforderlich ist, bedurften aber aufgrund der zunehmenden Digitalisierung in der Erfassung, Verarbeitung und Archivierung von Belegen einer Überarbeitung. Aus diesem Grund wurden die GoBS zum 01. Januar 2015 in die GoBD überführt. GoBD steht für Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Die GoBD präzisieren in vielen Punkten die bisherigen Regelungen laut GoBS und GDPdU.

Eine Beschreibung der GoBD finden Sie unter https://www.fibunet.de/lexikon/gobd

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