Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung (ILV) ist ein Verrechnungsverfahren der Kostenstellenrechnung, über das Kosten für innerbetriebliche Leistungen den Kostenstellen bzw. Kostenträgern zugerechnet werden, die ihren Anfall verursacht haben. Die ILV ist damit Bestandteil der Sekundärkostenrechnung. Entsprechend dem Leistungsfluss bedeutet dies eine Verrechnung von Kosten der Hilfskostenstellen auf andere Hilfskostenstellen (z.B. Heizkosten für die Verwaltung) oder auf Hauptkostenstellen (z.B. Kosten der Werksleistung an die zugeordneten Fertigungs-Kostenstellen).

Die verrechneten Kosten ergeben sich aus dem Produkt von Leistungsmenge und Kostensatz. Die verrechneten Kosten werden auf der leistenden Kostenstelle entlastet und auf der empfangenden Kostenstelle belastet. Für die Durchführung der ILV müssen demnach folgende Parameter bekannt sein:

  • Leistende Kostenstelle
  • Empfangende Kostenstelle bzw. empfangener Kostenträger
  • Kostensatz der leistenden Kostenstelle für die betreffende Leistung
  • Menge der bezogenen Leistung pro Kostenstelle bzw. Kostenträger

Zur Verrechnung wird in der Regel ein Kostensatz verwendet, der aus der Planung für das laufende Geschäftsjahr ermittelt wird oder aus durchschnittlichen Ist-Kosten und -Mengen vergangener Jahre. Dieser Kostensatz wird auch als Standard-Kostensatz bezeichnet. Bei der Verrechnung zum Standard-Kostensatz treten in der Regel auf den abgebenden bzw. empfangenden Kostenstellen Abweichungen auf, sogenannte Kostenüberdeckungen bzw. Kostenunterdeckungen. Diese können analysiert und als Kostensatz- bzw. Mengenabweichung ausgewiesen werden.

Wegen des großen Aufwands der ILV gibt es alternative Näherungsverfahren zur Entlastung von Hilfskostenstellen, wie beispielsweise:

  1. Das Anbau- bzw. Blockverfahren, das keine Leistungsverrechnungen von vorgelagerten Kostenstellen berücksichtigt.
  2. Das Stufenleiterverfahren, das voraussetzt, dass bei den Abhängigkeiten in den Leistungsbeziehungen keine Zyklen entstehen.
  3. Das Gleichungsverfahren, bei dem die Verrechnungssätze aller Hilfskostenstellen mithilfe von linearen Gleichungen oder einer Iteration mathematisch korrekt ermittelt werden.
  4. Das Festpreisverfahren, das keine Ist-Kosten der innerbetrieblichen Leistungen, sondern Normalkosten oder Plankosten verrechnet.

 

 

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