Inventur
Als Inventur bezeichnet man im Rechnungswesen die körperliche und buchmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögens-gegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Die Inventur ist damit eine wesentliche Voraussetzung für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sowie für die ordnungsgemäße Bilanzierung. Der Nachweis körperlich vorhandener Vermögensgegenstände erfolgt durch ihr Zählen, Messen oder Wiegen. Eine Schätzung mit anschließender Bewertung ist ebenfalls erlaubt, wenn eine exakte Aufnahme wirtschaftlich unzumutbar oder unmöglich ist. Bei immateriellen Vermögensgegenständen wie beispielsweise Forderungen, Schulden, Firmenwerten oder Lizenzen erfolgt der Nachweis durch Buchinventur (Saldenliste).
Je nach Häufigkeit und Zeitpunkt der Inventur gibt es neben der Stichtagsinventur die Stichprobeninventur, die permanente Inventur und die verlegte Inventur. Sie gelten nach § 241 HGB als Inventurverinfachungsverfahren, bei denen der Bestand der Vermögensgegenstände nach Art, Menge und Wert auch mit Hilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden auf Grund von Stichproben ermittelt werden kann.
Das Ergebnis der Inventur ist das Inventar.