Inventarverzeichnis

Das Inventarverzeichnis ist ein genaues und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und bildet die Grundlage für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss. Das Inventarverzeichnis wird häufig synonym zu Inventar verwendet.

Das Inventar ist gem. §240 Abs. 1 HGB zu Beginn seines Handelsgewerbes und zu jedem Geschäftsjahresende sowie bei Geschäftsaufgabe aufzustellen.

Der Vorgang der Bestandsermittlung, der zur Aufstellung des Inventars führt, ist die Inventur. Sie wird grundsätzlich als körperliche Bestandsaufnahme durch Zählen, Messen, Schätzen oder Wiegen durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist (bei Grundstücksbeständen, Grundpfandrechten, Darlehen), werden buchhalterische Unterlagen herangezogen.

Erfolgt die Bestandsaufnahme über die permanente Inventur fließend über das Geschäftsjahr verteilt, werden die Werte in einem sogenannten „besonderen Inventar“ (§ 241 HGB) festgehalten. Entsprechende Werte brauchen in das Inventar für den Jahresabschluss nicht erneut aufgenommen zu werden.

Inventarverzeichnis der Anlagegüter als Bestandteil der Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung. Hier werden die Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens erfasst und verwaltet. Entsprechende Programme unterstützen als Bestandteil üblicher Buchhaltungsprogramme die Erfassung der Wirtschaftsgüter, die Bewertung und Buchung von Zu- und Abgängen sowie die Ermittlung und Buchung der Abschreibung (AfA).

Das Inventarverzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist damit integraler Bestandteil entsprechender Buchhaltungsprogramme und sollte, wie bei FibuNet, auf Knopfdruck erzeugt werden können.

Produktblatt Anlagenbuchhaltung

 

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