Inventar

Inventar ist das im Anschluss an eine Inventur über Vermögensgegenstände und Schulden aufgestellte Verzeichnis nach Art, Menge und Wert (§240 HGB).

Synonym zu Inventar wird deshalb häufig auch das Inventarverzeichnis als genaues und ausführliches Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände verwendet, das die Grundlage für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss bildet.

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