Kostenstellenrechnung

In der Kostenstellenrechnung sollen Kosten den Betriebsbereichen, wo sie entstanden sind, verursachungsgerecht zugeordnet werden. Zu diesem Zweck werden Kostenstellen gebildet. Neben der Kostenkontrolle entsprechender Betriebsbereiche bildet die Kostenstellenrechnung die Verbindung zwischen der Kostenarten- und Kostenträgerrechnung. In der Kostenstellenrechnung werden diejenigen Kosten aus der Kostenartenrechnung übernommen, die den Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden können. Dies sind Kostenträgergemeinkosten. Die einer Kostenstelle nicht direkt zurechenbaren Kosten werden als Kostenstellengemeinkosten bezeichnet, sie werden über den Betriebsabrechnungsbogen (BAB) mit Hilfe von Verrechnungsschlüsseln möglichst verursachungsgerecht zugeordnet. Dabei werden auch innerbetriebliche Leistungsbeziehungen berücksichtigt.

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