Kontierung

Als Kontierung bezeichnet man das Erstellen eines Buchungssatzes, um Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu verbuchen.

Das Wort Kontieren leitet sich von dem Wort „Konto“ ab (von lat. computus, „Berechnung“; über ital. conto, „Rechnung“), das die zentrale Datenstruktur in der Buchhaltung bezeichnet. Prinzipiell ist ein Konto eine Tabelle mit beliebig vielen Zeilen und zwei (als Soll und Haben bezeichneten) Spalten, in welche die Geldbeträge laut Buchungssatz eingetragen werden. Aus der Tabellenform mit jeweils einer Soll- und einer Haben-Spalte leitet sich auch die Bezeichnung T-Konto ab.

Kontieren im System der doppelten Buchhaltung

Beim Kontieren werden auf dem Buchungsbeleg die erforderlichen Konten mitsamt der zu buchenden Beträge nach dem System der doppelten Buchhaltung eingetragen. Dabei werden mindestens zwei Konten angesprochen: eines ist immer ein sogenanntes Soll-Konto und eines immer ein sogenanntes Haben-Konto.

Die allgemeine Formulierung des Buchungssatzes lautet „Soll an Haben“. Diese Formulierung zeigt, dass alle Konten mit dem jeweiligen Wert, die im Soll bebucht werden, vor dem Wort „an“ aufgelistet werden.  Alle Konten, die auf der Habenseite bebucht werden, stehen nach dem „an“.

Kontierung in der Kostenrechnung

In Kostenrechnungssystemen werden die angefallenen Kosten und Erlöse unterschiedlichen Auswertungsobjekten zugeordnet. Ein Beleg (beispielsweise eine gebuchte Rechnung) kann hierbei je nach Verursachung auf Kostenstellen, Projekte, Aufträge oder auf Marktsegmente der Ergebnisrechnung kontiert werden. Eine verursachungsgerechte Kontierung von Belegen ist damit eine Grundvoraussetzung, um später angefallene Kosten zu verfolgen bzw. Plan-Ist-Vergleiche durchzuführen.

 

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