Kostenarten

Die Aufgliederung in Kostenarten ist eine von mehreren Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung, um die Transparenz zu schaffen und Aufschluss über Kostenentstehung und Kostenverursachung im Unternehmen zu bekommen.

Über Kostenarten werden Kosten nach ihrem eigenen Wesen kategorisiert. Die Bildung von Kostenarten sollte der vollständigen Erfassung dienen, eine bedarfsgerechte Untergliederung ermöglichen, überflüssige Einteilungskriterien vermeiden sowie die Aspekte der Weiterverrechnung und Kennzeichnung kalkulatorischer Kostenarten berücksichtigen.

Als weitere Stufen der Kosten- und Leistungsrechnung gibt es die Kostenstellenrechnung und die Kostenträgerrechnung. Über die Kostenstellenrechnung wird ermittelt, wo die Kosten angefallen sind. Die Kostenträgerrechnung untersucht Kosten danach, wofür Sie angefallen sind.

Je nach dem zugrunde gelegten Kriterium gibt es folgende Kategorien, in welche die Kostenarten untergliedert werden können:

1. Art der verbrauchten Produktionsfaktoren

  • Personalkosten
  • Betriebsmittelkosten
  • Werkstoffkosten
  • Kapitalkosten

2. Funktionsbereich

  • Beschaffungskosten
  • Lagerhaltungskosten
  • Fertigungskosten/Herstellungskosten
  • Verwaltungskosten
  • Vertriebskosten

3. Zurechenbarkeit auf Produkte und Leistungen

  • Einzelkosten
  • Gemeinkosten

4. Verhalten der Kosten bei Beschäftigungsschwankungen

  • Fixe Kosten
  • Variable Kosten

Aus gesetzlichen Gründen können bestimmte Feingliederungen erforderlich sein. In §275 Abs. 2 HGB wird beispielsweise verlangt, dass der Materialaufwand mindestens in Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren und Aufwendungen für bezogene Leistungen aufgeteilt wird. Ebenso muss der Personalaufwand in Löhne und Gehälter und soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung aufgegliedert werden. Die Abschreibungen sind zu untergliedern in immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Sachanlagen und Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, sowie diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten. Um diese Kostenarten identifizieren zu können, benötigt jedes Unternehmen entsprechende Transparenz im Rechnungswesen.

 

 

Weitere Begriffe mit K