Kontenarten

Als Kontenart bezeichnet man bestimmte Kontengruppen im Rahmen der Buchführung, die sich nach Art und Wesen der enthaltenen Buchungen wie folgt unterscheiden:

Sachkonten

Als Sachkonten werden die Konten des Hauptbuchs bezeichnet, deren Abschluss die Bilanz und GuV ergibt. Zu ihnen gehören:

  • Die Bestandskonten (auch Aktiv- und Passivkonten), die in der Bilanz einbezogen werden
  • Die Erfolgskonten zur Erfassung von Aufwendungen und Erträgen, die in die Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen werden
  • Die Sammelkonten, zu denen das Eröffnungsbilanzkonto, das Schlussbilanzkonto sowie das Gewinn- und Verlustkonto gehört.

Das Eigenkapitalkonto unterscheidet sich als passives Bestandskonto von den übrigen Konten bei der Buchführung: Auf diesem Konto wird nur zu Ende der Buchungsperiode eine Buchung ausgeführt und zwar als Gewinn- oder als Verlusteintrag.

Personenkonten

Personenkonten erfassen die Kontenbewegungen für Mitarbeiter, Debitoren und Kreditoren. Zu Ihnen gehören:

  • Die Personenkonten für Mitarbeiter im Rahmen der Lohnbuchhaltung
  • Die Personenkonten in der Debitorenbuchhaltung zur Erfassung der Kontenbewegungen bzw. Forderungen bei Kunden
  • Die Personenkonten in der Kreditorenbuchhaltung zur Erfassung der Kontenbewegungen bzw. Verbindlichkeiten bei Lieferanten.

Steuerkonten

Steuerkonten werden eingerichtet zur Erfassung unterschiedlicher Steuerarten.

Hierzu gehören bei der Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle (z. B. Verkäufe und Einkäufe) vor allem das Umsatzsteuerkonto sowie das Vorsteuerkonto.

Gesonderte Steuerkonten gibt es für die Erfassung von Ertragssteuern, die das wirtschaftliche Ergebnis einer Besteuerung unterwerden. Hierzu gehören beispielsweise die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer sowie die Kapitalsteuer.

Privatkonto

Das Privatkonto sind Unterkonto des Eigenkapitalkontos. Auf ihnen werden bei Personengesellschaften Privatentnahmen sowie Einlagen der Gesellschafter erfasst.

 

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