Konzernkonsolidierung

Die Konzernkonsolidierung ist ein notwendiger Schritt für die Erstellung eines gesetzeskonformen und aussagefähigen Konzernabschlusses. Im Rahmen der Konzernkonsolidierung werden verbundene Tochterunternehmen vollkonsolidiert. Das heißt, die Salden Ihrer Bilanz-, Gewinn- und Verlustpositionen gehen in vollem Umfang in die Konzernbilanz ein. Dafür müssen die Einzelabschlüsse der mit dem Konzern verbundenen Unternehmen im ersten Schritt vereinheitlicht und zu einem Summenabschluss aggregiert werden. Anschließend muss dieser Summenabschluss durch Konsolidierungsmaßnahmen um die Verflechtungen und innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen zwischen den Konzernunternehmen bereinigt werden. Die entscheidenden Konsolidierungsmaßnahmen untergliedern sich in Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Schuldenkonsolidierung sowie Kapitalkonsolidierung.

 

Gesetzliche Grundlagen
Ein Mutterunternehmen, das mindestens ein Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar beherrscht, ist grundsätzlich konzernrechnungslegungspflichtig. Im Einklang mit den meisten Rechnungslegungsstandards, zum Beispiel den US-GAAP und den IFRS, wird in Deutschland das Mutter-Tochter-Verhältnis gem. § 290, Abs. 2 HGB festgestellt.

Die erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen sind im deutschen Bilanzrecht in § 300 bis § 307 und in den IFRS überwiegend in IFRS 10 und IFRS 3 geregelt.

 

Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Gesamtergebnisrechnung eines Konzerns ist so darzustellen, als sei der Konzern ein einheitliches Unternehmen. Dazu erforderliche Eliminierungen und Umgliederungen betreffen schwerpunktmäßig Leistungs- und Lieferbeziehungen zwischen Konzernunternehmen, die sogenannten Intercompany- Beziehungen. Diese müssen eliminiert werden, damit die daraus resultierenden Umsätze und Aufwendungen aus Konzernsicht leistungskonform und nicht durch Aufsummierung ggf. überhöht ausgewiesen werden.

 

Schuldenkonsolidierung
Schuldverhältnisse, die aus Lieferbeziehungen zwischen Konzernunternehmen entstehen, müssen  bei der Erstellung eines Konzernabschlusses aus dem Summenabschluss entfernt werden. Aus den Lieferbeziehungen entstehende Forderungen und Verbindlichkeiten stehen bei entsprechenden Konzernunternehmen gegeneinander. Der Konzern soll als ein Unternehmen dargestellt werden und in einem Unternehmen können die Forderungen und Verbindlichkeiten, die Unternehmensteile gegeneinander haben, nicht bilanziert werden und müssen gegeneinander aufgerechnet werden. Teil der Schuldenkonsolidierung können unter anderem auch sonstige Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungsposten, Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten, Haftungsverhältnisse oder sonstige finanzielle Verpflichtungen sein.

 

Zwischenergebniseliminierung
Bei der Zwischenergebniseliminierung werden Gewinne und Verluste aus konzerninternen Lieferungen eliminiert, die bei einem Konzernunternehmen den Erfolg verändert haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn gelieferte Waren an andere Konzernunternehmen zu Gewinnen oder Verlusten geführt haben und diese bei empfangenden Konzernunternehmen ggf. als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Umlaufvermögen aktiviert sind. Bei der Zwischenergebniseliminierung werden sowohl Zwischengewinne als auch Zwischenverluste eliminiert.

 

Kapitalkonsolidierung
Tochterunternehmen werden im betreffenden Einzelabschluss eines Konzerns unter Beteiligungen im Anlagevermögen ausgewiesen. Tochterunternehmen wiederum weisen in ihren Einzelabschlüssen Eigenkapital aus, das im Konzernabschluss dem Konzernunternehmen anteilig zuzurechnen ist. Damit der Konzern als ein Unternehmen dargestellt werden kann, müssen die in den Summenabschluss übernommenen Eigenkapitalposten der Tochterunternehmen bei der Kapitalkonsolidierung aufgerechnet werden. Der Teil des Eigenkapitals der Tochterunternehmen, der ggf. nicht den Konzern, sondern andere Gesellschafter betrifft, muss im Konzernabschluss als Kapitalanteil fremder Gesellschafter ausgewiesen werden.

Nach deutschem Bilanzrecht, den IFRS und den US-GAAP ist die Erstkonsolidierung eines Tochterunternehmens zu dem Zeitpunkt durchzuführen, zu dem dieses Tochterunternehmen geworden ist. Dieser Stichtag der Erstkonsolidierung bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Wertansätze bei der Erstkonsolidierung zu ermitteln sind.

 

Unterstützung der Konzernkonsolidierung durch Konsolidierungssoftware
Professionelle Buchhaltungsprogramme wie beispielsweise FibuNet unterstützen die für die Erstellung von Konzernabschlüssen erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen auf vielfältige Art und Weise. Wichtig dabei ist, dass wiederkehrend vorzunehmende Buchungen und Eliminierungen, wie beispielsweise die Eliminierung von Intercompany-Beziehungen, weitgehend automatisiert erfolgen können. Dies kann über Konzernkennzeichen gesteuert werden, die in Personenkonten hinterlegt sind und mit denen entsprechende Buchungen als Konzernbuchungen gekennzeichnet werden können.

Bei Unterstützung der Konzernkonsolidierung durch Buchhaltungssoftware sind auszugweise folgende Funktionen wichtig:

  • Einrichtung von Organschaften
  • Umsatzsteuervoranmeldung für Organschaften
  • Beliebige Zusammenfassung von Mandanten
  • Zugriffsschutz je Mandant
  • Lückenlose Dokumentation entsprechender Konzernbuchungen
  • Konzernkennzeichen je Personenkonto
  • Automatische Kennzeichnung von Buchungen als Konzernbuchung bei betroffenen Personenkonten
  • Weitgehend automatisierte Filtrierung von Intercompany-Umsätzen
  • Abstimmung von Konzernumsätzen über Belegnummern
  • Konsolidierung von in Fremdwährung gebuchter Mandanten
  • Prüfung doppelter Belege für markierte Mandantengruppen
  • Wertberichtigung über einzelne Konzernbereiche

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