Rückstellungsspiegel

Der Rückstellungsspiegel dient zur besseren Übersicht über die Entwicklung der einzelnen Positionen, die in den bilanzierten Rückstellungen enthalten sind.

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die hinsichtlich ihres Bestehens oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden können. Rückstellungen gehören von ihrer Auswirkung her betrachtet zum Fremdkapital und werden deshalb in der Bilanz der Passivseite zugeordnet.

Nach § 266 Abs. 3 B HGB werden Rückstellungen untergliedert nach Rückstellungen für Pensionen und sonstige Verpflichtungen, Steuerrückstellungen sowie Sonstige Rückstellungen. Alle drei Arten der Rückstellungen bzw. deren Unterposten können in einem Rückstellungsspiegel abgebildet werden.

Praktische Umsetzung
In der Praxis wird der Rückstellungsspiegel zumeist in einer tabellarischen Übersicht erstellt. Dabei werden die unterschiedlichen Bewegungen verglichen zum vorherigen Bilanzstichtag in die folgenden gängigsten Kategorien eingeteilt: Zuführung, Auflösung, Verbrauch, Umbuchung, Effekt aus der Auf- und Abzinsung. Hinzu kommt der Endbestand zum aktuellen Bilanzstichtag. Manche Unternehmen gliedern den Rückstellungsspiegel darüber hinaus nach Fristigkeiten.

Gesetztliche Grundlagen
Eine Verpflichtung zur Erstellung eines Rückstellungsspiegels besteht laut Handelsrecht nicht. Dennoch fordert § 285 Nr. 12 HGB zur Erläuterung der Entwicklung der sonstigen Rückstellungen auf. Dies wird durch den Rückstellungsspiegel maßgeblich unterstützt.

Unterstützung durch Buchhaltungsprogramme
Um die gesetzlichen Anforderungen laut HGB bzgl. der Erläuterung der Entwicklung von Rückstellungen sicherstellen zu können, sollte im Leistungsumfang einer Software für Finanzbuchhaltung in der Basisausstattung ein Rückstellungsspiegel enthalten sein, wie dies z. B. bei der FibuNet-Buchhaltungssoftware der Fall ist.

FibuNet Rückstellungsspiegel

 

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