Verbindlichkeiten

Eine Verbindlichkeit bezeichnet die Verpflichtung eines Unternehmens (=Schuldner) gegenüber einem Lieferanten (=Gläubiger) bzw. einem Kreditgeber. Das Gegenstück zu einer Verbindlichkeit ist eine Forderung. Gemeinsam haben alle Verbindlichkeiten, dass sie die Verpflichtung zur Zahlung eines festgelegten Betrags, zu einem festgelegten Zeitpunkt bedeuten. Typischerweise handelt es sich dabei um einen Kauf, der auf Rechnung bezahlt wird. In der Bilanz sind die (genau bekannten) Verbindlichkeiten von den (ungewissen) Rückstellungen zu trennen.

Das Vollständigkeitsprinzip nach §246 verlangt, dass sämtliche Schulden in der Bilanz des Kaufmanns ausgewiesen werden müssen. Eine Verrechnung von Schulden mit Vermögensgegenständen, z. B. Forderung und Verbindlichkeit oder Grundstück und Hypothek, ist unzulässig (Saldierungsverbot).

 

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