Testat
Als Testat bezeichnet man das Prüfungsurteil eines Wirtschaftsprüfers bzw. eines vereidigten Buchprüfers, welches in einem Bestätigungsvermerk dokumentiert wird. Damit soll bestätigt werden, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ebenso soll damit bestätigt werden, dass der zu einem Jahresabschluss gehörende Lagebericht die tatsächliche Lage des Unternehmens darstellt und keine falschen Vorstellungen erweckt. Der Bestätigungsvermerk ist Bestandteil des zu erstellenden Prüfberichts. Die rechtliche Bedeutung des Bestätigungsvermerks liegt u.a. darin, dass ein Jahresabschluss nach HGB erst festgestellt werden kann, wenn eine Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat (§316 I 2 HGB).
Ein Softwarehersteller kann für die von ihm entwickelte und vertriebene Finanzbuchhaltungssoftware eine Prüfung mit dem Ziel eines Bestätigungsvermerks/Testats beauftragen. Siehe hierzu auch Software-Testat.