Vollkostenrechnung

Die Vollkostenrechnung ist eine Variante der Kostenrechnung, bei der alle im Unternehmen anfallenden Kosten den Kostenträgern (Produkten, Dienstleistungen) zugerechnet werden. Wenn hingegen nicht alle Kosten auf die Kostenträger verrechnet werden, liegt eine Teilkostenrechnung vor. Die Vollkostenrechnung dient insbesondere der Preiskalkulation und Preisbeurteilung. Mittels der Vollkostenkalkulation können auch die Selbstkosten sowie die Herstellungskosten für die Bewertung der Vorräte in der Bilanz ermittelt werden.

Bei der Vollkostenrechnung werden im ersten Schritt die Kosten in der Kostenartenrechnung zugeordnet, in der auch die Aufteilung in Einzelkosten und Gemeinkosten erfolgt. Im zweiten Schritt werden in der Kostenstellenrechnung die Gemeinkosten den verursachenden Kostenstellen zugeordnet. Im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung erfolgt in der Kostenstellenrechnung anschließend die komplette Zurechnung der auf den Kostenstellen gesammelten Kosten auf Endkostenstellen. Im dritten Schritt erfolgt die Zurechnung sämtlicher vorverteilten Kosten wie folgt auf Kostenträger. Die Einzelkosten werden aus der Kostenartenrechnung direkt auf Kostenträger gebucht, die Gemeinkosten der Endkostenstellen werden den Kostenträgern anteilig mit Hilfe von Kalkulationsverfahren hinzugerechnet.

 

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