Skontorealisierung

Die Skontorealisierung wird vom Käufer durch einen Vermögensverlust an anderer Stelle erkauft. Die Gewährung bzw. Ausnutzung von Lieferantenskonti ist auch nach Ansicht der Fachgruppe Betriebswirtschaft ein Finanzierungsvorgang. Vereinbarungen über die Zahlungsweise sind somit bei der Bemessung des Wiederbeschaffungspreises unberücksichtigt zu lassen. Die abweichende Behandlung im Steuerrecht, wo Skonti wie Boni, Rabatte, Umsatzprämien usw. grundsätzlich die Anschaffungskosten mindern, steht dieser Auffassung nicht entgegen. Der Abzug von Lieferantenskonti bei der Bewertung der Vorratsbestände ist nur als ein Element vorsichtiger Bilanzierung anzusehen, das den Ausweis nicht realisierter Gewinne vermeiden soll. (vgl. WP-Handbuch 96, 11. Auflage Band I, S. 221)

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