Soll und Haben

Bei Soll und Haben handelt es sich um Begriffe aus der Buchführung. „Soll“ bezeichnet dabei die linke Seite eines Kontos und „Haben“ dessen rechte Seite, weshalb sie auch „Sollseite“ und „Habenseite“ genannt werden. In der Bilanz, in der die Konten zum Jahresabschluss ebenfalls in Kontenform zusammengefasst werden, heißt die linke Seite entsprechend Aktivseite bzw. Aktiva und die rechte Seite Passivseite bzw. Passiva.

Weitere Begriffe mit S