Bilanzerstellung

Grundlage bei der Erstellung einer Bilanz ist die ordnungsmäßige Buchführung. Die Bilanz soll ein gerechtes, zutreffendes und nachvollziehbares Bild des Unternehmens zum Stichtag zeichnen. Diese wird auf einen Bilanzstichtag erstellt, während die (mit der Bilanz verzahnte) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für einen bestimmten Zeitraum erstellt wird, beispielsweise für einen Monat, ein Quartal oder ein Jahr.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt, wer eine Bilanz aufzustellen hat. Danach ist eine Handelsbilanz zu Beginn eines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres aufzustellen. Im HGB ist auch der gesetzlich vorgeschriebene Aufbau zu finden.

In die Bilanz müssen alle Fakten einbezogen werden, die zum Zeitpunkt der Bilanz bekannt und für den Zeitraum zwischen dem aktuellen und dem letzten Bilanz-Stichtag relevant sind. Zusätzlich müssen im Zeitraum vor dem Bilanzstichtag bezogene, noch nicht bezahlte Leistungen bewertet werden. Es muss ebenfalls festgestellt werden, welche Zahlungen bereits für Leistungen geleistet wurden, die erst im folgenden Jahr bezogen werden – beispielsweise eine Vorauszahlung für Lieferungen.

Des Weiteren fordert die umfassende Darstellung des finanziellen Bildes eine tatsächliche Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung. Für vorhandene Waren erfolgt dies zumeist in Form einer Inventur, in der mögliche Differenzen zwischen den erfassten Lagerveränderungen und den tatsächlich vorhandenen Beständen festgehalten werden können. Grundlage der Bilanzierung von Vermögenswerten ist somit das Inventar.

Bei der Bewertung der Anlagegüter eines Unternehmens müssen für die genutzten Betriebsmittel (z. B. Maschinen und Gebäude) sowie für die langfristigen Finanzanlagen (z. B. Immobilien und Unternehmensbeteiligungen) realistische Werte ermittelt werden. Dies kann über Abschreibungen erfolgen, so dass beispielsweise der Wert eines Firmenfahrzeuges gleichmäßig über die geplante Nutzung herabgesetzt wird (lineare Abschreibung).

Nach realistischer Bewertung der Verbindlichkeiten kann durch ihre Gegenüberstellung mit den Vermögenswerten das Eigenkapital ermittelt werden. Der Vergleich des Eigenkapitals zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem am Ende des Geschäftsjahres ergibt unter Berücksichtigung der Einlagen und Entnahmen den Gewinn oder Verlust einer Periode. Das Zustandekommen des Gewinns oder Verlusts wird detailliert nachgewiesen über die dem Eigenkapitalkonto vorgelagerte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Zusammenfassend sind für die Bilanzerstellung folgende Begriffe zu beachten:

  • Bilanzansatz (Was wird in die Bilanz aufgenommen?)
  • Bilanzbewertung (Wie werden die Bilanzposten bewertet?)
  • Bilanzausweis (Wo bzw. wie werden Posten in der Bilanz ausgewiesen?)

Weitere Begriffe mit B